Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg in einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper der verstorbenen Person eingeäschert und in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Zwei weitere Varianten der Feuerbestattung sind zum einen die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird oder die FriedWald-Bestattung, bei der die Urne am Fuße eines Baumes bestattet wird.

Die Erdbestattung

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung, entweder nach Ablauf der Ruhezeit mit einem erneuten Sarg oder jederzeit mit einer Urne.
 

  Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit nur einem Verstorbenen fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Weitere Familienangehörige müssen später so an einer separaten Ruhestätte bestattet werden.
 

  Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist die Friedhofsverwaltung verantwortlich, der Nutzungsberechtigte der Grabstelle trägt für die Dauer der Ruhezeit jedoch die Kosten.
 

  Urnenwände (Feuerbestattung)

Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen oder der Bestattungspflichtigen Person ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Kremierung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel dann in einer Schmuck-Urne.

Die Beisetzung der Urne der verstorbenen Person kann dann in folgender Weise bestattet werden:

- auf einem Friedhof in einer Wahl-, Reihen- oder anonymen Grabstelle

- auf hoher See in einer wasserlöslichen Urne

- in einem FriedWald in einer ökologisch abbaubaren Urne an der Wurzel eines Baumes